Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gastaufnahmevertrag

1 Geltungsbereich 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei der zeitweiligen und entgeltlichen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Beherbergungsgastes. 

1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Gastes finden nicht Anwendung, unter Vorbehalt einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Gast im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Endverbraucher, wie auch der gewerblich tätige Unternehmer. 

2 Vertragspartner 

2.1 Vertragspartner ist die SAS HOTEL DE MONTCAUD (nachfolgend «Hotel» genannt) und der Besteller/Kunde – im Folgenden «Gast» genannt. 

3 Entstehung des Vertragsverhältnisses 

3.1 Das Vertragsverhältnis kommt mit Versand der elektronischen Bestätigung an den Gast zustande. Änderungen oder Stornierungen können nur noch im Rahmen dieser AGB erfolgen. 

3.2 Hat ein Dritter für den Gastgehandelt, haftet der Gast dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Hotelaufenthalt entstehen. 

4 Preise 

4.1 Preise für Zimmer und anderen Dienstleistungen im Hotel sind ausschliesslich in Euro (EUR) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Änderung des anwendbaren Steuersatzes bzw. eine Schaffung neuer gesetzlicher Steuern durch die zuständigen Behörden wird automatisch in den am Rechnungsdatum angegebenen Preisen berücksichtigt. 

4.2 Die lokale «Taxe de Sejour» (pro Tag und Person über 18 Jahre) ist nicht im Zimmerpreis einbegriffen. Sie wird bei Abreise separat in Rechnung gestellt und muss direkt vor Ort bezahlt werden. 

5 Garantie, Rechnungsstellung, Vorauszahlung 

5.1 Jede Buchung muss mittels einer gültigen Kreditkarte garantiert werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, eine Reservierung abzulehnen, wenn die Kreditkartennummer falsch oder die Reservierung unvollständig ist. 

5.2 Bei einer allfälligen Vorauszahlung sind 100% des Totalbetrages innerhalb der in der Bestätigung vermerkten Frist zu begleichen. 

5.3 Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: Visa, Mastercard und American Express und verfügt über ein sicheres Reservierungssystem (SSL), das alle bei der Reservierung übermittelten sensiblen Daten schützt und verschlüsselt, um eine Weitergabe an Dritte zu verhindern. 

5.4 Eine allfällig vereinbarte Vorauszahlung muss innerhalb der vereinbarten Frist eingetroffen sein. Andernfalls behält sich das Hotel das Recht vor, die Reservierung zu Annulieren oder den Vorauszahlungbetrag bei der Anreise des Gastes einzuheben. Vorauszahlungen sind Mehrwertsteuerpflichtig. 

6 An- und Abreise 

6.1 Die Hotelzimmer sind ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12.00 Uhr zu verlassen. Das Ferienhaus «La Maison» ist ab 17.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 10.00 Uhr zu verlassen. 

6.2 An- oder Abreisen ausserhalb des erwähnten Zeitraumes sind nur bei Verfügbarkeit und vorgängiger Kontaktaufnahme mit unserer Reservation bzw. unserem Empfang möglich und werden dementsprechend verrechnet. 

6.3 Wünscht ein Gast, das Zimmer garantiert vor der offiziellen Bezugszeit beziehen zu können, ist zusätzlich die vorangehende Nacht zum vollen Preis zu buchen. 

7 Nutzung und Rückgabe von Hotelzimmern 

7.1 Die Nutzung der Hotelzimmer und der Gebrauch der zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen dürfen ausschliesslich in der dafür vorgesehenen Nutzung erfolgen. Schäden und körperliche Verletzungen aufgrund missbräuchlicher Anwendung von zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen werden vom Hotel abgelehnt. Als missbräuchlich wird auch anerkannt, wenn mehr Personen als vorgesehen oder angemeldet das oder die gemieteten Hotelzimmer nutzen. 

7.2 Schäden, welche durch den Gast vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, können durch das Hotel in Rechnung gestellt werden. 

8 Frühstück 

8.1 Das Frühstück ist in den Zimmerpreisen des Hotels nicht enthalten. 

9 Zwischen- und Schlussabrechnung 

9.1 Während des Aufenthaltes erhält der Kunde wöchentlich eine Zwischenrechnung über die bis dahin erbrachten Leistungen. 

9.2 Die Schlussabrechnung ist spätestens bei der Abreise zahlbar. 

10 Stornierungsbedingungen 

10.1 Mit Ausnahme von der Zimmerkategorie «La Maison» (siehe Punkt 10.2) ist eine kostenlose Stornierung der Buchung bis sieben Tage vor Anreise möglich. 

10.2 Eine Buchung der Zimmerkategorie «La Maison» kann bis 30 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. 

10.3 Nach Ablauf der oben genannten Fristen oder im Falle eines Nichterscheinens des Gastes werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. 

10.4 Für Sonderpreise und spezielle Arrangements sowie für Gruppenbuchungen und Langzeitaufenthalte gelten gesonderte Stornierungsbedingungen. Diese werden zum Zeitpunkt der Buchung bekanntgegeben und entsprechend vermerkt. 

10.5 Während gewissen Zeiträumen (z.B. Silvester, Valentinstag usw.) kann eine längere Stornierungsfrist vereinbart werden, die in der Reservierung entsprechend vermerkt wird. 

11 Rücktritt des Hotels 

11.1 Wird eine vereinbarte oder gemäss Punkt 5 verlangte Vorauszahlung oder anderweitige Zahlungssicherstellung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessen kurzen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

11.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, dann vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses dem Hotel nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn 

11.2.1 höhere Gewalt/andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen, 

11.2.2 Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht wurden, 

11.2.3 das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. 

11.3 In den genannten Fällen ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und es entsteht keinerlei Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Allfällig vom Gast geleisteten Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen dem Hotel zu. 

12 Haftung des Hotels 

12.1 Die Haftungspflichten des Hotels sind in den Artikeln 1952 bis 1954 des französischen Zivilgesetzbuches (Originaltext) geregelt. Zusammenfassend heisst dies: 

● Artikel 1952: Gastwirte und Hotelbesitzer sind als Verwahrer für Kleidung, Gepäck und sonstige Gegenstände verantwortlich, die von dem Gast in ihre Einrichtung gebracht werden; die Hinterlegung dieser Art von Effekten ist als notwendige Hinterlegung anzusehen. 

● Artikel 1953: Gastwirte und Hotelbesitzer sind für den Diebstahl oder die Beschädigung dieser Effekte verantwortlich, unabhängig davon, ob ihre Angestellten oder Dritte für den Diebstahl bzw. den Schaden verursacht haben. Diese Haftung ist unbeschadet anderslautender Bestimmungen unbeschränkt bei Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen aller Art, die in ihren Händen liegen oder die sie ohne berechtigten Grund nicht erhalten haben. In allen anderen Fällen ist die dem Gast zustehende Entschädigung unter Ausschluss einer geringeren vertraglichen Begrenzung auf das Hundertfache des Mietpreises der Unterkunft pro Tag begrenzt, es sei denn, der Gast weist nach, dass der ihm entstandene Schaden auf ein Verschulden des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Personen zurückzuführen ist. 

● Artikel 1954: Gastwirte und Hoteliers haften weder für Diebstahl oder Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, noch für Schäden, die sich aus der Art oder dem Mangel der Sache ergeben, sofern sie die Tatsachen beweisen, die sie geltend machen. 

● Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 1953 haften Gastwirte und Hotelbesitzer für Gegenstände, die in Fahrzeugen zurückgelassen werden, die auf dem Gelände zur ausschliesslichen Nutzung des Gastes abgestellt sind, bis zum Fünfzigfachen des Mietpreises der Unterkunft pro Tag. 

● Die Artikel 1952 und 1953 gelten nicht für lebende Tiere. 

13 Schlussbestimmungen 

13.1 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. 

13.2 Individualvereinbarungen gehen den entsprechenden Bestimmungen dieser Bedingungen vor, soweit sie ausdrücklich Abweichungen von diesen Bedingungen enthalten. Alle anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gelten weiterhin. 

13.3 Das Hotel hat das Recht, diese Bedingungen zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten bis zu dem Tag, an dem diese (i) auf der Website des Hotels abrufbar sind oder (ii) der Vertragspartner und / oder der Gast, je nachdem, welches Ereignis als erster Eintrag vermerkt ist, eintreten. Die neue Version gilt dann auch für Gäste, deren Aufenthalt am oder nach dem Gültigkeitsdatum der neuen Version beginnt. 

13.4 Das Hotel haftet nicht für Fälle, in denen die Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht vollständig, wie vom Vertragspartner oder Gast gefordert, erbracht werden können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bewirtungsvertrag 

 1 Geltungsbereich 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei der zeitweiligen und entgeltlichen Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie von Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen, Banketten, Tagungen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Veranstalters. 

1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nicht Anwendung, unter Vorbehalt einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Veranstalters im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl der Endverbraucher, wie auch der gewerblich tätige Unternehmer. 

2 Vertragspartner 

2.1 Vertragspartner ist die SAS HOTEL DE MONTCAUD (nachfolgend «Hotel» genannt) und der Besteller/Kunde – im Folgenden «Veranstalter» genannt. 

3 Entstehung des Vertragsverhältnisses 

3.1 Das Vertragsverhältnis kommt mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Veranstaltungsvertrages oder der elektronischen Bestätigung an den Veranstalter zustande. Änderungen oder Stornierungen können nur noch im Rahmen dieser AGB erfolgen. 

3.2 Hat ein Dritter für den Veranstalter gehandelt, haftet der Veranstalter dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit der oder den vertragsgegenständlichen Veranstaltung/en entstehen. 

4 Preise 

4.1 Preise für Zimmer und anderen Dienstleistungen im Hotel sind ausschliesslich in Euro (EUR) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Änderung des anwendbaren Steuersatzes bzw. eine Schaffung neuer gesetzlicher Steuern durch die zuständigen Behörden wird automatisch in den am Rechnungsdatum angegebenen Preisen berücksichtigt. 

4.2 Die lokale «Taxe de Sejour» (pro Tag und person über 18 Jahre) ist nicht im Zimmerpreis einbegriffen. Sie wird bei Abreise separat in Rechnung gestellt und muss direkt vor Ort bezahlt werden. 

5 Vorauszahlung, Garantie, Rechnungsstellung 

5.1 Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine Anzahlung von bis zu 100% der vereinbarten Leistungsentschädigung (inkl. Mehrwertsteuer) zu verlangen. Diese Anzahlung kann mittels Kontoüberweisung oder Kreditkartenzahlung erfolgen. Der geleistete Vorauszahlungsbetrag wird der Rechnung vollumfänglich - jedoch zinslos - gutgeschrieben. 

5.2 Die Anzahlung wird spätestens und ohne Mahnung mit der letzten schriftlichen Reservierungsbestätigung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Allfällige Überweisungskosten sind vom Kunden zu übernehmen. 

5.3 Übersteigt die vom Veranstaltungsgast geleistete Vorauszahlung den Saldorechnungsbetrag, wird der Differenzbetrag dem jeweils bei der Vorauszahlung verwendeten Konto wieder gutgeschrieben. Eine Barauszahlung oder eine Rücküberweisung auf ein anderes als das für die Vorauszahlung verwendete Konto erfolgt in keinem Fall. 

5.4 Alle Rechnungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters und werden in Euro (EUR) ausgestellt. Wird eine spezielle Abrechnungsform oder eine Aufteilung der Rechnung gewünscht, ist dies dem Hotel vor der Veranstaltung mitzuteilen. 

5.5 Der Veranstalter haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der Teilnehmer. 

5.6 Dem Hotel ist es nicht möglich, Rechnungen ins Ausland zu senden. Gäste aus dem Ausland werden gebeten, die Zahlung vorgängig per Banktransfer zu tätigen oder den Endbetrag mit einer Kreditkarte zu begleichen. 

5.7 Der Veranstaltungsgast kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn die Rechnungssumme nicht innerhalb der genannten Zahlungsfrist bezahlt oder unwiderruflich angewiesen wird. Nach Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. 

5.8 Dem Veranstaltungsgast steht die Verrechnungseinrede gegenüber der SAS HOTEL DE MONTCAUD nicht zu. 

6 Detailinformation, Programm, Teilnehmerzahlen 

6.1 Sämtliche für die Durchführung eines Anlasses wichtigen Angaben, wie Menu- und Weinwahl, Bestuhlung, Tisch- und Saaldekoration, Menudruck, technische Hilfsmittel und andere sind der Bankettabteilung des Hotels spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. 

6.2 Ein zeitlich exakter Programmablauf ist vom Veranstalter spätestens zehn Tage vor dem Anlass der Bankettabteilung des Hotels mitzuteilen. 

6.3 Eine Reduzierung der ursprünglich gemeldeten Personenzahl ist bis 30 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Ab 29 Tagen vor dem Anlass können maximal 15% der ursprünglich gemeldeten Personenzahl kostenfrei storniert werden. Bei darüber hinausgehenden Stornierungen wird die Differenz zur definitiven Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. 

6.4 Die definitive Teilnehmerzahl ist der Bankettabteilung des Hotels spätestens vier Arbeitstage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Ist die effektive Personenzahl kleiner, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung; ist sie höher, übernimmt das das Hotel keine Garantie, alle Gäste berücksichtigen zu können. Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. 

6.5 Das Hotel ist berechtigt, den Mehraufwand aufgrund kurzfristiger Änderungen der Veranstaltung wie Menu, Tischordnung, Raum-Setup, Personenzahl in Rechnung zu stellen. 

6.6 Das Hotel ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen die maximale Personenzahl festzulegen. Die von der Feuerpolizei festgelegten maximalen Raumkapazitäten dürfen nicht überschritten werden. 

7 Raumnutzung / Raumänderung 

7.1 Das Hotel behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen und für diesen vertretbar sind. 

7.2 Grundsätzlich können die Banketträume bis maximal 01.00 Uhr gemietet werden. Die Benutzung ist auf den Saal selbst beschränkt, wobei das Anbringen von Dekorations- und Werbematerial an den Wänden und Decken nicht gestattet ist. Ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten dürfen keine Empfangstische, Werbematerial, Banner, etc. aufgestellt, sondern ausschliesslich die vom Hotel zur Verfügung gestellten Beschriftungsständer verwendet werden. 

7.3 Das Hotel behält sich das Recht vor, bei verminderter Personenzahl den Raum anzupassen. 

7.4 Das Rauchen ist in allen Banketträumlichkeiten sowie den Restaurants und den öffentlichen Bereichen des Hotels nicht gestattet. 

7.5 Reservierte Veranstaltungsräume stehen ausschliesslich dem Veranstalter - und deren Gäste - nur zum schriftlich vereinbarten Zweck und beschränkt für den jeweils vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. 

7.6 Dem Veranstalter ist es untersagt, insgesamt oder auch teilweise die ihm vom Hotel vertraglich zugesicherten Leistungen (Raumnutzung und Veranstaltungsdienstleistungen) an Dritte abzutreten. 

8 Technische Hilfsmittel 

8.1 Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel oder Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Drittfirmen beschafft, und haftet für allfällige Schäden und Verluste. Das Hotel haftet nicht für Ansprüche Dritter. 

8.2 Das Aufstellen und das An- oder Einbringen von Gegenständen und Anlagen aller Art im Zusammenhang mit der Veranstaltung innerhalb der Hotelräumlichkeiten und auf dem Hotelgelände, inklusive Dekorationsmaterial müssen im Vorfeld mit dem Hotel im Einzelnen abgestimmt und schriftlich genehmigt werden. 

8.3 Der Veranstaltungsgast übernimmt insbesondere die Gewähr dafür, dass alle aufgestellten, an- oder eingebrachten Gegenstände und Anlagen den einschlägig anwendbaren Sicherheits- und Polizeibestimmungen, insbesondere der feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und ohne Schaden wieder entfernt werden können. 

8.4 Der Veranstaltungsgast ist mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungs-einrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine angemessene Anschlussgebühr verlangen. 

9 Feuerpolizeiliche Vorschriften 

9.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Hotels einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, und bietet Gewähr, dass sämtliche eingebrachten Materialien und allfälligen Dekorationen den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen. 

9.2 Der Gebrauch von Wunderkerzen, anderen leicht entzündbaren und gesundheitsschädigenden Gegenständen ist strengstens untersagt. 

10 Versand von Material 

10.1 Sendungen für Anlässe sind frühzeitig, mindestens vor dem Eintreffen von Sendungen der Bankettabteilung des Hotels schriftlich mitzuteilen. Das Hotel behält sich vor, Sendungen ohne Absender oder an unbekannte Empfänger zurückzuweisen. Jede daraus entstehende Verpflichtung oder Haftung wird abgelehnt. 

10.2 Versandkosten und Zollspesen für eintreffende Pakete werden nicht durch das Hotel selbst übernommen. Sollte dies nicht eingehalten werden, kann die Entgegennahme verweigert werden. 

11 Mitbringen von Speisen und Getränken 

11.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. 

11.2 Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. 

12 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände 

12.1 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. 

12.2 Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 

13 Haftung des Veranstalters 

13.1 Der Veranstalter haftet für alle Schäden, an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 

13.2 Soweit das Hotel für den Veranstaltungsgast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen in direkter Stellvertretung von Dritten entgeltlich zur zeitweiligen Benutzung beschafft, handelt es im Zweifel stets im Namen und auf Rechnung des Veranstaltungsgastes. Der Veranstaltungsgast haftet für die pflegliche Behandlung der ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen und für die ordnungsgemässe Rückgabe derselben Gegenstände. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit der zeitweiligen Überlassung dieser Einrichtungen haftungsrechtlich frei. 

14 Urheberrechte/Lizenzen 

14.1 Der Veranstaltungsgast ist verpflichtet, Leistungen bzw. Aktionen, die mit Lizenz-, Urheber-, Persönlichkeits- und Verwertungsrechten verbunden sind, unaufgefordert und selbständig bei den jeweils zuständigen Behörden bzw. Verwertungsgesellschaften anzumelden und die damit verbundenen Gebühren/Kosten direkt abzuführen. 

14.2 Das Hotel übernimmt hierfür keine Verantwortung und Haftung. 

14.3 Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung im weiteren Sinne - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet. Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Veranstaltungsgast - gegen Entrichtung einer Gebühr - ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Lizenzrecht für die Verwendung der ihr zustehenden Marken und/oder Logos zu gewähren. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf Erteilung der Lizenzrechte. 

15 Rücktritt / Annullierung Banketträume 

15.1 Sämtliche Annullierungen müssen in Schriftform vorliegen. 

15.2 Eine Annullierung der gesamten Buchung hat je nach Raum mehr als 60 Tage vor Anlassbeginn zu erfolgen. Spätere Annullierungen werden wie folgt in Rechnung gestellt: 

● 60 Tage bis 32 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Saalmiete 

● 31 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Saalmiete zuzüglich 50% des entgangenen Umsatzes gemäss Bestätigung (ohne Getränke). 

● Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Saalmiete zuzüglich 100% des entgangenen Umsatzes gemäss Bestätigung (ohne Getränke). 

15.3 Bei einer Annulierung vor dem 31. Tag werden bereits erbrachte und seitens des Hotels bezahlte Vorleistungen, in Rechnung gestellt (sofern diese nicht kostenlos storniert werden können). 

15.4 Bei rechtswidriger oder imageschädigender Nutzung von gemieteten Räumen kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten oder laufende Veranstaltungen abbrechen. 

15.5 Das Hotel behält sich das Recht vor, die Annullierungsbedingungen je nach Art und Grösse der Veranstaltung individuell anzupassen. In diesem Falle wird dies in der Bestätigung vermerkt. 

16 Rücktritt des Hotels 

16.1 Wird eine vereinbarte oder gemäss Punkt 5 verlangte Vorauszahlung oder anderweitige Zahlungssicherstellung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessen kurzen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

16.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, dann vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses dem Hotel nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn 

● höhere Gewalt/andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen, 

● Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht wurden, 

● das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. 

16.3 In den genannten Fällen ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und es entsteht keinerlei Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Allfällig vom Gast geleisteten Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen dem Hotel nach Massgabe der in Punkt 15 festgelegten Bestimmungen zu. 

17 Haftung des Hotels 

17.1 Die Haftungspflichten des Hotels sind in den Artikeln 1952 bis 1954 des französischen Zivilgesetzbuches (Originaltext) geregelt. Zusammenfassend heisst dies: 

● Artikel 1952: Gastwirte und Hotelbesitzer sind als Verwahrer für Kleidung, Gepäck und sonstige Gegenstände verantwortlich, die von dem Gast in ihre Einrichtung gebracht werden; die Hinterlegung dieser Art von Effekten ist als notwendige Hinterlegung anzusehen. 

● Artikel 1953: Gastwirte und Hotelbesitzer sind für den Diebstahl oder die Beschädigung dieser Effekte verantwortlich, unabhängig davon, ob ihre Angestellten oder Dritte für den Diebstahl bzw. den Schaden verursacht haben. Diese Haftung ist unbeschadet anderslautender Bestimmungen unbeschränkt bei Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen aller Art, die in ihren Händen liegen oder die sie ohne berechtigten Grund nicht erhalten haben. In allen anderen Fällen ist die dem Gast zustehende Entschädigung unter Ausschluss einer geringeren vertraglichen Begrenzung auf das Hundertfache des Mietpreises der Unterkunft pro Tag begrenzt, es sei denn, der Gast weist nach, dass der ihm entstandene Schaden auf ein Verschulden des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Personen zurückzuführen ist. 

● Artikel 1954: Gastwirte und Hoteliers haften weder für Diebstahl oder Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, noch für Schäden, die sich aus der Art oder dem Mangel der Sache ergeben, sofern sie die Tatsachen beweisen, die sie geltend machen. Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 1953 haften Gastwirte und Hotelbesitzer für Gegenstände, die in Fahrzeugen zurückgelassen werden, die auf dem Gelände zur ausschliesslichen Nutzung des Gastes abgestellt sind, bis zum Fünfzigfachen des Mietpreises der Unterkunft pro Tag. 

● Die Artikel 1952 und 1953 gelten nicht für lebende Tiere. 

18 Schlussbestimmungen 

18.1 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. 

18.2 Individualvereinbarungen gehen den entsprechenden Bestimmungen dieser Bedingungen vor, soweit sie ausdrücklich Abweichungen von diesen Bedingungen enthalten. Alle anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gelten weiterhin. 

18.3 Das Hotel hat das Recht, diese Bedingungen zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten bis zu dem Tag, an dem diese (i) auf der Website des Hotels abrufbar sind oder (ii) der Vertragspartner und / oder der Gast, je nachdem, welches Ereignis als erster Eintrag vermerkt ist, eintreten. Die neue Version gilt dann auch für Gäste, deren Aufenthalt am oder nach dem Gültigkeitsdatum der neuen Version beginnt. 

18.4 Das Hotel haftet nicht für Fälle, in denen die Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht vollständig, wie vom Vertragspartner oder Gast gefordert, erbracht werden können.